Photovoltaik-Anlagen und Solarparks

Die Solarpflicht in Deutschland im Überblick

Die Solarpflicht ist schon länger ein Thema in der Politik. Wir haben die wichtigesten Neuregelungen ab 2022 für Sie zusammengefasst:

Die bereits 2020 angekündigte Solarpflicht für Bayern ist bis jetzt noch nicht beschlossen, weil die Politik sich nicht einig ist und daher noch keine Solarpflicht eingeführt werden konnte. Bis 2040 soll Bayern klimaneutral sein, Photovoltaik soll außerdem an möglichst vielen Flächen eingesetzt werden, zum Beispiel an Autobahnen.

In Berlin gilt die Solarpflicht ab 2023. Eine Solaranlage wird bei Neubauten und Dachsanierungen von Bestandsgebäuden Pflicht, wenn die Gebäude eine Nutzfläche haben, die über 50 Quadratmeter liegen.

Alle Neubauten in Hamburg müssen ab 1. Januar 2023 mit Sonnenenergie-Anlagen versehen sein. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein gewerbliches Gebäude handelt. Ab 2025 gilt die Pflicht auch für Dachsanierungen.

Niedersachsen hat eine neue Bauordnung beschlossen, die ab 2023 die Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude fordert. Bei Wohngebäuden ist es Vorschrift, die spätere Installation einer PV-Anlage bereits beim Bau vorzusehen.

Nordrhein-Westfalen macht es ab 2022 zur Pflicht, neu gebaute, gewerbliche Parkplatzflächen mit mehr als 35 Stellplätzen mit einer Solaranlage auszustatten. Die Pflicht, weitere Gebäude ebenfalls mit der umweltfreundlichen Sonnenkraft-Energie zu versehen, ist im Gespräch, aber noch nicht beschlossen. Außerdem dürfen Kranstellflächen vor Windkraftanlagen mit Photovoltaik bestückt werden.

Der Landtag hat eine Solarpflicht für das Land Rheinland-Pfalz verabschiedet. Von 2023 an sind Sonnenkraftwerke auf Neubauten von Gewerbe-Immobilien obligatorisch, deren Nutzfläche oberhalb von 100 qm liegt. Dazu sind auch auf überdachten Parkplätzen Solarmodule anzubringen, sofern sie über mindestens 50 Stellplätze verfügen.

Voraussichtlich ab 2022 ist in Schleswig-Holstein folgende Solarpflicht-Regelung vorgesehen: Beim Neubau und der Dachsanierung von über 1o Prozent bei Nicht-Wohngebäuden soll eine PV-Anlage Pflicht werden. Das soll auch für Parklätze mit über 100 Stellplätzen gelten.

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